Der Wettbewerb für Popularmusik in Sachsen geht 2024 in die zweite Runde!

Ihr habt eine kooperative Idee für ein neues Album oder ein interdisziplinäres Musikprojekt? Ihr wollt international in den Austausch gehen oder habt die zündende Idee für die Popkultur in Sachsen?

Bewerbt Euch bis 04. April 2024 in einer der fünf Kategorien und gewinnt Preisgelder in einer Höhe von bis zu 7.500 Euro.

Insgesamt werden 26 Ideen und Projekte in folgenden Kategorien ausgezeichnet:

  • Beste »Midcomer” (5 x 2.500 Euro)
  • Interdisziplinäre Kooperationen (5 x 2.500 Euro)
  • Internationale Kooperationen (5 x 2.500 Euro)
  • Ideen für die Popularmusik in Sachsen (1. Preis: 7.500 Euro, 2. Preis: 3.500 Euro, 3. Preis: 1.500 Euro)
  • Sonderpreis »Nachtökonomie« (8 x 2.500 Euro)

Mit dem Preis gibt KREATIVES SACHSEN der Musikwirtschaft in Sachsen Rückenwind, unterstützt aufstrebende Künstler:innen auf dem Weg zu einer professionellen Laufbahn und prämiert innovative Konzepte für eine starke Popularmusik und Popkultur in Sachsen. Unterstützt werden mit einem Sonderpreis auch Clubs- und Livemusikspielstätten, die durch eine außergewöhnliche Programmgestaltung und innovative Konzepte einen Beitrag zur Vielfalt der hiesigen Wirtschafts- und Kulturlandschaft leisten.

Die Preisgelder des Wettbewerbs für Popularmusik in Sachsen 2024 in Höhe von insgesamt 70.000 Euro werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereitgestellt.

DATEN & FAKTEN

Am Wettbewerb für Popularmusik in Sachsen 2024 teilnehmen können Musiker:innen, selbst produzierende DJs und Musikschaffende sowie juristische und natürliche Personen aus der Musikwirtschaft (z.Bsp.: Labels, Bookingagenturen, Musikverlage, Management) aller Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik zugeordnet werden können. Dies schließt auch Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik mit ein.

Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren festen Wohn- oder Geschäftssitz in Sachsen haben. Für Clubs und Livemusikspielstätten gilt, dass Sitz und Betrieb in Sachsen verortet sein müssen. Die Teilnahme kann als Einzelperson oder im Team (Band, Agentur) erfolgen. Die Vergabe der Preise erfolgt unter Berücksichtigung der Diversität der Bewerber:innen. Alle eingereichten Projekte und Ideen unterstützen die demokratischen Grundwerte.

Antragsberechtigt sind Projekte aller Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik zugeordnet werden können. Dies schließt auch Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik mit ein. Die Projekte müssen von unternehmerisch tätigen (z.B. solo-/selbstständig) Akteur:innen der Musikwirtschaft in Sachsen initiiert werden. Die Projekte sollen vorrangig in Planung für 2024 und somit in der Zukunft liegen und dürfen noch nicht abgeschlossen sein.

Beste „Midcomer”
Prämiert werden Vorhaben von Musikunternehmer:innen und/oder selbstvermarktenden Künstler:innen aus Sachsen, die bereits erste Erfolge erzielt haben, aber durch die Folgen der Corona-Pandemie in der Entwicklung ihrer Karriere beeinflusst wurden. Der Fokus liegt auf der Weiterentwicklung von Vorhaben, die eine wirtschaftliche Etablierung am Markt zum Ziel haben. In der Bewerbung müssen bereits erreichte Meilensteine, Erfolge und Vorarbeiten deutlich gemacht und expliziert werden, wie das Vorhaben zur weiteren Professionalisierung und Etablierung in der Musikbranche beiträgt. 

Bewerben kann sich jede natürliche oder juristische Person entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Kultur- und Musikwirtschaft, also Künstler:innen, Produzent:innen, Labels, Verlage und Managements. Die Einreichung kann im Falle der Musiker:innen selbst oder in Vertretung durch Bookingagentur, Label oder Musikverlag erfolgen.

Interdisziplinäre Kooperationen
Prämiert werden Kooperationen von Musikschaffenden mit anderen Bereichen der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft.

Bewerben können sich Musikschaffende, natürliche oder juristische Personen aus der Kultur- und Musikwirtschaft oder andere Kreativschaffende in Kooperation mit den oben genannten Akteur:innen mit mindestens einer:m Kooperationspartner:in aus einer anderen Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei spielt die Kooperation eines bestimmten Teilmarkts oder die Kooperation mit mehreren Teilmärkten gleichzeitig keine Rolle. Absprachen zwischen den Kooperationspartner:innen können bereits stattgefunden haben. Sollte sich das Projekt bereits in der Umsetzung befinden, jedoch noch nicht abgeschlossen sein, ist eine Bewerbung ebenfalls möglich.

Internationale Kooperationen
Prämiert werden Vorhaben, die eine internationale Markterschließung für sächsische Akteur:innen der Musikwirtschaft ermöglichen. Das können Konzepte für einen Gemeinschaftsauftritt verschiedener Bands auf einem international besetzten Musikfestival oder eine Delegationsreise zu einem Kongress oder einer Messe, oder Kooperationen mit ausländischen Musikprojekten und -wirtschaftler:innen sein. Ebenso können originelle Formate der Markterschließung im Ausland eingereicht werden oder Kollaboration mit im Ausland ansässigen Labels oder Musikverlagen usw.

Bewerben können sich Musiker:innen, natürliche oder juristische Personen aus der Musikwirtschaft. Mindestens ein:e Kooperationspartner:in muss aus dem europäischen oder internationalen Ausland verortet sein. Es müssen mindestens erste Absprachen stattgefunden haben, idealerweise liegen bereits Absichtserklärungen der Kooperationspartner:innen vor. Die Tragweite von Sachsen als musik-kreatives Bundesland international ist für die Bewertung der Bewerbung ein wichtiges Kriterium. 

Ideen für die Popularmusik in Sachsen
Prämiert werden in Abstufung verschiedene Ideen, die der Förderung von Popularmusik und Popkultur in Sachsen dienen. In dieser Kategorie eingereichte Projekte sind Impulsgeber und steigern die Sichtbarkeit und Bekanntheit Sachsens als musik-kreatives Bundesland. Die Idee muss sich auf Sachsen beziehen, bzw. das beschriebene Projekt in Sachsen stattfinden und dort seinen Niederschlag finden. Der Fokus hierbei liegt auf der Erzielung von überregionalen Effekten und weniger rein lokalen Impulsen. Bei den Ideen/dem Projekt kann es sich auch um erprobte Praxis handeln, die in der Popularmusiklandschaft in Sachsen neue Anwendung findet. Die Ideen sollen interessant und originell sein und einen Wiedererkennungswert haben.

Bewerben können sich Musiker:innen, natürliche oder juristische Personen aus der Kultur- und Musikwirtschaft.

Sonderpreis Nachtökonomie
Prämiert werden Vorhaben der außergewöhnlichen Programmgestaltung, etwa zur Erweiterung des Publikums oder zur aktiven Förderung von Nachwuchskünstler:innen, ebenso wie innovative Konzepte und Ideen mit wirtschaftlichem Vorbildcharakter, die nachhaltige Effekte auf den Betrieb erwarten lassen.

Bewerben können sich Clubs und Livemusikspielstätten mit Sitz in Sachsen. Die Auswahl der Preisträger:innen berücksichtigt die regionale Verteilung und regional individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Clubs und Livemusikspielstätten sowie die inhaltliche Bandbreite der „Nachtökonomie“

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular.

Die Ausschreibung beginnt am 11. März 2024 um 12.00 Uhr und endet am 04. April 2024 um 23.59 Uhr. Einreichungen, die nicht in diesem Zeitraum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Es sind maximal zwei Einreichungen pro Teilnehmer:in möglich. Pro Kategorie ist maximal eine Einreichung zulässig.

Die Preise werden von einer zuvor benannten Jury ausgewählt. Diese bildet ein breites Spektrum der Musikwirtschaft ab. Die Auswahl der Jury erfolgt mit Diversitätsansatz und ausgewogen in ihrer Expertise. Die Jury verfügt über eine jahrelange Erfahrung in ihrem Bereich, um so mit bestem Wissen über die Vergabe der einzelnen Preise entscheiden zu können.

Die Jurymitglieder:

ALEX PAGEL
KREATIVES SACHSEN

ALMUTH WAGNER
Live Initiative Sachsen e.V.

CARMEN MARIA THIEL
mentoringArts-Programm, HMT Leipzig

DOMINIQUE EHLERT
Jazzverband Sachsen e.V.

KAI LEHMANN
Cabin Artists

KERSTIN MAYER
Bundesverband Popularmusik e.V.

MARTIN VEJMELKA
Landstreicher Kulturproduktionen GmbH

NASTASSJA VON DER WEIDEN
frohfroh Magazin

VERA JAKUBEIT
Freiberufliche Radiopromoterin

YANNIC SCHEMION
VUT-Ost

Des Weiteren in der Jury:
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Die Entscheidung über die Gewinner:innen wird im Konsens aller Jurymitglieder in einer abschließenden Jurysitzung getroffen. Die Jury beurteilt die eingegangenen Bewerbungen nach harten und weichen Kriterien. Alle Kriterien sind vollständig in den Teilnahmebedingungen dargestellt.

Harte Kriterien – Formalia
Folgende erforderlichen Formalitäten für eine Bewerbung müssen eingehalten werden: 

  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt innerhalb des angegebenen Bewerbungszeitraums.
  • Die Abgabe der Bewerbung erfolgt über das Online-Tool und ist formal vollständig.
  • Die/der Bewerber:in hat ihren/seinen festen Arbeits- oder Wohnsitz in Sachsen bzw. Clubs und Livemusikspielstätten sind in Sachsen verortet
  • Die/der Bewerber:in ist in der Musikwirtschaft in Sachsen tätig.
  • Die/der Bewerber:in hat das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Der Bewerbung ist ein Zeitplan und eine grobe Kostenaufstellung beigefügt.
  • Das Projekt ist geplant oder noch in Umsetzung.
  • Die/der Bewerber:in erkennt die freiheitlich-demokratische Grundordnung an. 
  • Die/der Bewerber:in erfüllt die Voraussetzungen für die Bewerbung in einer der vier Kategorien.

Weiche Kriterien 

  • Professionalität: Die Bewerbung wird hinsichtlich des professionellen Gesamteindrucks, der Schlüssigkeit und Übersichtlichkeit geprüft. Außerdem wird die Realisierbarkeit des dargestellten Projekts anhand der Projektbeschreibung und des Zeitplans eingeschätzt und geprüft, ob die Kostenaufstellung relevante Positionen umfasst und realistisch beziffert. Für die Kategorien 2 und 3 ist darzulegen, inwiefern bereits aussagekräftige Absprachen mit Kooperationspartner:innen bestehen oder zu erwarten sind. 
  • Originalität und Besonderheit: In diesem Kriterium wird beurteilt, inwiefern das eingereichte Projekt in seinem Ansatz außergewöhnlich ist und aus der Masse hervorsticht.  
  • Vielfalt: Die Bewerbung wird in diesem Kriterium hinsichtlich verschiedener Aspekte der Vielfalt geprüft, um eine möglichst diverse Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen zu treffen. Hierzu zählen die regionale Verortung des Projekts (Stadt, ländlicher Raum), die Zusammensetzung des Teams sowie Gleichbehandlung der involvierten Personen unabhängig von Alter, Herkunft, Sprache oder körperlich/geistiger Beeinträchtigung sowie die Inblicknahme ökologischer Faktoren bei der Umsetzung des Projekts.

Beste „Midcomer”
Der Preis ist mit 5 x 2.500 Euro (gesamt: 12.500 Euro) dotiert.

Interdisziplinäre Kooperationen
Der Preis ist mit 5 x 2.500 Euro (gesamt: 12.500 Euro) dotiert.

Internationale Kooperationen
Der Preis ist mit 5 x 2.500 Euro (gesamt: 12.500 Euro) dotiert.

Ideen für die Popularmusik in Sachsen
1. Preis: 7.500 Euro /// 2. Preis 3.500 Euro /// 3. Preis 1.500 Euro

Sonderpreis Nachtökonomie
Der Preis ist mit 8 x 2.500 Euro (gesamt: 20.000 Euro) dotiert.

Die Preisgelder werden vom Hauptträger, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Form einer Kooperationsvereinbarung direkt an die Gewinner:innen nach Bekanntgabe ausgeschüttet und ausgezahlt. Die dann umgesetzten Projekte sind bei Erfüllung der Projektkoordination per Mail als Beleg zu übermitteln. Mailadresse: wettbewerb.pop@kreatives-sachsen.de

Kosten, die durch das Preisgeld anteilig oder vollständig gedeckt werden können, sind z.B. Reisekosten, Gagen, Honorare, Personal- und Materialkosten.

Die detaillierten Kriterien für die jeweilige Kategorie des Wettbewerbs und weitere Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb für Popularmusik in Sachsen stehen in den Teilnahmebedingungen.

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