Förderungen
Förderungen für Kultur- und Kreativschaffende
Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes setzt Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das Instrument LEADER: Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen.
Der EFRE trägt zur Finanzierung der Unterstützung bei, die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken soll, und zwar mittels eines Ausgleichs der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union durch die nachhaltige Entwicklung und Strukturanpassung der regionalen Wirtschaften, einschließlich der Umstellung der Industrieregionen mit rückläufiger Entwicklung und der Regionen mit Entwicklungsrückstand.
Wer wird gefördert?
Es ist erforderlich, Innovationen und die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in aufstrebenden Bereichen in Zusammenhang mit europäischen und regionalen Herausforderungen zu fördern, wie etwa die Kultur- und Kreativwirtschaft und innovative Dienste, die dem neuen gesellschaftlichen Bedarf Rechnung tragen, oder im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen in Verbindung mit einer alternden Gesellschaft, Gesundheit und Pflege, Öko-Innovationen, der kohlenstoffarmen Wirtschaft und Ressourceneffizienz.
Was wird gefördert?
produktive Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen, durch direkte Hilfen für Investitionen in KMU;
produktive Investitionen, die zu den Investitionsprioritäten beitragen, soweit diese Investition eine Zusammenarbeit zwischen Großunternehmen und KMU mit sich bringt.
Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, die grundlegende Dienstleistungen für die Bürger in den Bereichen Energie, Umwelt, Verkehr und IKT bereitstellen;
Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie die Gesundheits-, die Forschungs-, die Innovations-, die Unternehmens- und die Bildungsinfrastruktur;
Investitionen in die Erschließung des endogenen Potenzials durch Anlageinvestitionen in Ausrüstung und Kleininfrastruktur, einschließlich kultureller und nachhaltiger touristischer Kleininfrastruktur, Dienstleistungen für Unternehmen, Unterstützung von Forschungs- und Innovationseinrichtungen sowie von Investitionen in Technologie und angewandte Unternehmensforschung;
die Vernetzung, die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch zwischen zuständigen regionalen, lokalen, städtischen und anderen öffentlichen Behörden, wirtschaftlichen und sozialen Partnern sowie relevanten Einrichtungen der Zivilgesellschaft, Studien, Vorbereitungsmaßnahmen und Aufbau von Kapazitäten.
Wie wird gefördert?
Wie der EFRE seine Mittel auf diese Prioritäten verteilt, hängt davon ab, welcher Kategorie die betreffende Region angehört.
- In entwickelteren Regionen müssen mindestens 80 % der Mittel auf mindestens zwei der genannten Prioritäten konzentriert werden
- In Übergangsregionen sind es 60 % der Mittel
- In weniger entwickelten Regionen sind es 50 %
Außerdem müssen bestimmte EFRE-Mittel gezielt für Projekte zur CO2-armen Wirtschaft eingesetzt werden:- Weiter entwickelte Regionen: 20 %#
- Übergangsregionen: 15 %
- Weniger entwickelte Regionen: 12 %
Infos & Anträge: European Comission
Mit der „GRW“-Förderung unterstützt die Sächsische Staatsregierung Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen schaffen oder diese sichern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für die Förderung sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen und gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen die im Freistaat Sachsen investieren.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze beitragen.
Investitionszuschüsse können gewährt werden für materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhabens die Errichtung einer neuen Betriebsstätte der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses
Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern Lohnausgaben für die durch das Investitionsvorhaben direkt geschaffenen Arbeitsplätze.
Wie wird gefördert?
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Der Beihilfehöchstgrenze beträgt
- für kleine Unternehmen bis zu 30 %
- mittlere Unternehmen bis zu 20 %
- große Unternehmen bis zu 10 %
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent in den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen. In der Stadt Dresden beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent und in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zu 85 Prozent. Für Vorhaben außerhalb der Landkreise Görlitz und Nordsachsen, die bis zum 31.12.2023 bewilligt werden, steigt die Förderung um 5 Prozent.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen. Bei besonderer strukturpolitischer Bedeutung müssen Sie die Zustimmung des beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingerichteten Einplanungsausschusses einholen.
Infos & Anträge: SAB
Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittleres Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 MitarbeiterInnen.
Was wird gefördert?
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte, Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften, Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien, Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen, vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.
Wie wird gefördert?
50 Prozent der Weiterbildungskosten werden in der Regel durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei der SAB. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Infos & Anträge: SAB
Unternehmen benötigen für Innovationen oft Forschungs- und Entwicklungs-Dienstleistungen, die sie selbst nicht erbringen können. Mit dem Programm „Innovationsprämie“ fördert die SAB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der innovationsorientierten Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Ausgaben der KMU für FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen FuE-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie im Rahmen der technischen Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) für Fremdleistungen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Antragsteller kann bis zu zwei Innovationsprämien pro Kalenderjahr beantragen insgesamt maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr.
Infos & Anträge: SAB
Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.
Wer wird gefördert?
Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
Wie wird gefördert?
- je Vorhaben bis maximal 20.000 EUR
- mindestens 20 % der Gesamtkosten der Maßnahme
- bis zu 6 Jahre, davon 6 oder 12 tilgungsfreie Monate möglich
- persönliche Haftung, bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung
- Tilgung monatlich in festen Raten; vorzeitige Tilgung (vollständig oder teilweise), zu den Fälligkeitsterminen möglich; keine Vorfälligkeitsentschädigung
Infos & Anträge: SAB
Förderungen für Filmschaffende
Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) unterstützt wirtschaftlich und kulturell Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dabei können alle Projektphasen, von der Vorbereitung über die Herstellung bis hin zur Verbreitung und Präsentation von Film‑, Fernseh‑, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Projektträger, wenn aus der Fördermaßnahme ein kultureller und wirtschaftlicher Effekt in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen zu erwarten ist. Bei der Realisierung der Projekte sollen mindestens die bewilligten Mittel in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen film-, fernsah- und medienspezifisch ausgegeben werden. Bei der Präsentation muss auf angemessene Weise nach den Vorgaben der MDM auf die Förderung hingewiesen werden. Auf positive Effekte bei der film- und medienberuflichen Aus- und Weiterbildung ist zu achten. Bei geförderten Projekten soll eine Premiere in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen stattfinden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können die Vorbereitung, Herstellung, Verbreitung und Präsentation von Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen, sofern sie kulturellen Inhaltes und wirtschaftlich Erfolg versprechend sind. Die Förderung kann im Einzelnen folgende Bereiche umfassen:
- Stoffentwicklung
- Projektentwicklung
- Produktion Verleih und Vertrieb
- Abspiel und Präsentation
- besondere Maßnahmen
Wie wird gefördert?
Fördermittel der MDM und Mittel aus anderen Förderungen können einander ergänzen, insofern die staatliche Beihilfeintensität 50 % der Gesamtherstellungskosten nicht überschreitet. Bei grenzübergreifenden Produktionen, die durch mehr als einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union finanziert werden und an denen Produzenten aus mehr als einem Mitgliedsstaat beteiligt sind, kann die Beihilfeintensität bis zu 60% der Gesamtherstellungskosten betragen. Schwierige audiovisuelle Werke (z.B. Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseuren, Dokumentarfilme, Werke mit geringen Gesamtherstellungskosten oder sonstige kommerziell schwierige Werke) sind von diesen Grenzen ausgenommen.
Wer wurde bisher gefördert?
- Leipziger DOK-Filmwochen GmbH mit Dok Leipzig
- ravir film GbR mit Flaschenpost aus Dresden
Infos & Anträge: Mitteldeutsche Medienförderung