Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgese
Was bedeutet das?
Private Wirtschaftsakteur:innen werden erstmals zur Barrierefreiheit verpflichtet. Webseiten, Online-Shops und digitale Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet sein. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit wird Pflicht (wie Impressum & Datenschutz).
Gute Nachricht: Soloselbstständige und kleinere Unternehmen haben längere Fristen (bis zu 5 Jahre) zur Umsetzung.
Wer ist betroffen?
- Kreative mit eigenen Websites
- Kultureinrichtungen mit Online-Angeboten
- Agenturen und Dienstleister:innen
- Alle mit digitalen Produkten/Services
Jetzt handeln
Wir raten allen Kreativen, sich über Fristen für die eigene Unternehmensgröße zu informieren. Das Ziel: eine Zugänglichmachung digitaler Angebote für alle Menschen! Auf unserer Unterseite zum Thema Barrierefreiheit gibt es schon jetzt wichtige Link und Infos zu Beratungsstellen und Weiterbildungsangeboten. Dieser Bereich wird kontinuerlich für alle 12 Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgebaut.