Stand 01. Oktober 2025
Der Prozess um die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen 2020 hat die Arbeitswelt vieler Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft in den vergangenen Wochen und Monaten erheblich belastet und ihre Arbeitswelt stark beeinflusst. 

In den vergangenen zwei Monaten haben wir gemeinsam mit unserem Träger, dem Landesverband der Kultur und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. und Wir gestalten Dresden intensive Gespräche mit politischen Vertreter:innen, dem zuständigen Ministerium und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) geführt. Ziel war es, die Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft sichtbar zu machen, Informationen zu bündeln und konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Branche aufzuzeigen.

Nach einer temporären Aussetzung der Rückzahlungsforderungen gelten ab sofort erleichternde Regelungen, welche die Rückzahlung flexibler gestalten. Alle relevanten Informationen zu den neuen Zahlungserleichterungen sind über das Portal der Sächsischen Aufbaubank zu finden.

Wir fassen alle wichtigen Informationen dazu hier zusammen. Bei individuellen Fragen und weiterem Bedarf an Austausch helfen unsere Berater:innen oder die jeweiligen Branchenvertretung vor Ort gerne weiter.

Allgemeiner Ablauf (Juli 2025)

  • Die Sächsische Aufbaubank (SAB) versendet derzeit Schreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme am Rückmeldeverfahren, damit beginnt der Antragsprozesses für mögliche Zahlungserleichterungen.
  • Es folgen Erinnerungsschreiben mit den aktuellen Informationen zum vereinfachten Verfahren

Was ist zu tun? 

Voraussetzung für Zahlungserleichterung ist die Teilnahme am Rückmeldeverfahren!

Ob eine Rückzahlung rechtmäßig oder zu hoch ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall geklärt werden. Wer Zweifel an der Rückforderung hat, sollte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – gleichzeitig ist die Mitwirkung am Rückmeldeverfahren erforderlich, um Vorteile wie einen Erlass nutzen zu können.

Bei Unsicherheiten kann das Kontaktformular der SAB genutzt werden. Auch eine telefonische Hotline (0351-4910 4999) steht zur Verfügung.

Die vereinfachten Regelungen zu den Rückforderungen

Für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe gibt es verschiedene Optionen:

  • sechs Monate zinsfreie Rückzahlungsfristen nach Erhalt des Schlussbescheids
  • Sollte eine zinsfreie Rückzahlung innerhalb der sechs Monate nicht möglich sein, kann zwischen verschiedenen Fälligkeiten gewählt werden, für die dann Festzinsen anfallen:
    • 12 Monate: Festzins 0,5 %
      24 Monate: Festzins 1,0 %
      36 Monate: Festzins 1,5 %
  • Der gesamte Betrag, einschließlich der Zinsen, muss bis zum Ende der gewählten Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Bei Zahlungsverzug nach der gewählten Fälligkeit fallen höhere Zinsen an.
  • Einen Antrag auf Verlängerung der Rückzahlungsfrist kann über das Kontaktformular gestellt werden
  • Wer eine Rückzahlung unter 500 € errechnet hat, muss diesen Betrag nicht zurückzahlen, da eine Bagatellgrenze systemisch berücksichtigt wird. Die Rückmeldung muss aber dennoch im Förderportal abgesendet werden

Seit dem 25. September 2025 steht der Antrag auf ein Einstellen der Rückforderungsverfolgung im Förderportal portal.sab.sachsen.de zur Verfügung, wenn die Einkünfte und Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Forderung zurückzuzahlen. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Schlussbescheid aus dem Rückmeldeverfahren mit ausgesprochener offener Rückforderung.

Hier werden Einkommensgrenze und Vermögensgrenze wie folgt betrachtet:

Einkommensprüfung:
Bei folgenden Grenzwerten wird davon ausgegangen, dass die Rückzahlung der Soforthilfe aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht möglich ist:

  • bei jährlichen Gesamteinkünften von Selbstständigen unter 35.000 EUR (abzüglich Steuern, vor Sozialversicherung/ Künstlersozialkasse)
  • Erhöhung der Grenze um 7.000 EUR für jedes Kind mit Kindergeldbezug
  • Basis: Einkommensteuerbescheid 2023, sowie aktuelle Kindergeldbezug, Rentenbezüge
    → Es geht um die aktuelle Zahlungsfähigkeit

Es zählen jährliche Grenzen von Gesamteinkünften, abhängig vom Haupterwerb, wenn:

  • Selbständigkeit = Haupterwerb: dann Nettoeinkommen 35.000 EUR
  • Haupterwerb = Teilzeitstelle: dann Nettoeinkommen von 23.000 EUR

Vermögensprüfung:

  • generell werden nur freie Vermögenswerte über 40.000 EUR berücksichtigt
  • jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöht die Grenze um weitere 15.000 EUR
  • Immobilienvermögen wird in der Regel nicht berücksichtigt
    → es erfolgt aber ggf. eine Einzelfallprüfung
  • auf Antrag kann das Vermögen zur Alterssicherung unberücksichtigt bleiben
  • auf Antrag können die zur Fortsetzung der Tätigkeit erforderlichen Betriebsmittel und Vermögenswerte von (Solo-)Selbstständigen unberücksichtigt bleiben

Rechtlich bereits abgeschlossene Fälle sind von dem neuen Verfahren nicht betroffen. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlung ist nur möglich, wenn bei Zahlung ein besonderer Härtefall vorlag.

Bei freiwilligen, aber auch bei nach Rückforderung durch die SAB bereitwillig geleisteten Zahlungen kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass diese keine besondere Härte zur Folge hatten. Daher müssen im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dennoch die Annahme einer besonderen Härte rechtfertigen. Diese besonderen Umstände muss der betroffene Unternehmer darlegen und belegen.

In folgenden beispielhaften Fällen liegt eine besondere Härte im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 3

Sächsische Haushaltsordnung nicht vor:

Einschränkungen im privaten Aufwand

der Einsatz vorhandener Vermögenssubstanz

die Auflösung von Rücklagen

eine Darlehensaufnahme (privat oder geschäftlich)

Wer sich in einem Widerspruchsverfahren befindet und Zahlungserleichterungen (insbesondere die Einstellung der Forderungsverfolgung) in Anspruch nehmen möchte, kann ggf.:

  • diesen Widerspruch zurücknehmen (mittels Vordruck, der mit der Eingangsbestätigung zum Widerspruch an die Kunden versendet wird, Upload ins Portal ist möglich)
  • Kontaktformular ausfüllen
  • Schlussbescheid abwarten

Wer Zweifel an der Rückforderung hat, sollte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Im September 2025 ist ein weiteres Gespräch mit der SAB geplant. Um auf individuelle Problemlagen eingehen zu können, werden weiterhin Fallbeispiele von Kultur- und Kreativschaffenden aus Sachsen gesammelt. Diese Rückmeldungen helfen der SAB und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, den Prozess praxisnah und verlässlich zu gestalten.

Über aktuelle Entwicklungen und neue Angebote wird kontinuierlich informiert.