Wir ermutigen Betroffene, sich zu melden, wenn bereits Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen geleistet wurden und dies zu einer wirtschaftlichen Notlage geführt hat.

Seit dem 25. September 2025 besteht über das Portal der Sächsischen Aufbaubank die Möglichkeit, im Falle einer aktuellen Existenzgefährdung eine Härtefallregelung zu beantragen. Diese Regelung wurde eingeführt, um insbesondere Solo-Selbstständige und Unternehmer:innen vor einer extremen Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz zu schützen.

Im Sommer 2025 führte das Moratorium zu einer vorübergehenden Aussetzung des Verfahrens. Viele Betroffene hatten zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits Rückforderungen ganz oder teilweise beglichen, private Darlehen aufgenommen oder eigene Ersparnisse eingesetzt, was zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führte. Genau hier wollen wir unterstützen – dafür brauchen wir Rückmeldungen aus der Praxis.

Um diese Ungleichheit im Verfahren sichtbar zu machen und gemeinsam mit weiteren Verbänden auf eine Härtefallprüfung auch für bereits geleistete Rückzahlungen hinzuwirken, werden Meldungen von Betroffenen gesammelt.

Jede Rückmeldung hilft, die Situation deutlich zu machen und notwendige Veränderungen einzufordern. Bitte meldet euch bei friederike.kislinger@kreatives-sachsen.de.

Alle wichtigen Informationen zu den Corona Soforthilfe Rückforderungen fassen wir hier zusammen. Bei individuellen Fragen und weiterem Bedarf an Austausch helfen unsere Berater:innen oder die jeweiligen Branchenvertretung vor Ort gerne weiter.