Der Prozess um die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen 2020 hat die Arbeitswelt vieler Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft in den vergangenen Wochen und Monaten erheblich belastet und ihre Arbeitswelt stark beeinflusst.
In den vergangenen zwei Monaten haben wir gemeinsam mit unserem Träger, dem Landesverband der Kultur und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. und Wir gestalten Dresden intensive Gespräche mit politischen Vertreter:innen, dem zuständigen Ministerium und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) geführt. Ziel war es, die Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft sichtbar zu machen, Informationen zu bündeln und konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Branche aufzuzeigen.
Nach einer temporären Aussetzung der Rückzahlungsforderungen gelten ab sofort erleichternde Regelungen, welche die Rückzahlung flexibler gestalten. Alle relevanten Informationen zu den neuen Zahlungserleichterungen sind über das Portal der Sächsischen Aufbaubank zu finden.
Wir fassen alle wichtigen Informationen dazu hier zusammen. Bei individuellen Fragen und weiterem Bedarf an Austausch helfen unsere Berater:innen oder die jeweiligen Branchenvertretung vor Ort gerne weiter.
Allgemeiner Ablauf (Juli 2025)
- Die Sächsische Aufbaubank (SAB) versendet derzeit Schreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme am Rückmeldeverfahren, damit beginnt der Antragsprozesses für mögliche Zahlungserleichterungen.
- Es folgen Erinnerungsschreiben mit den aktuellen Informationen zum vereinfachten Verfahren
Was ist zu tun?
Voraussetzung für Zahlungserleichterung ist die Teilnahme am Rückmeldeverfahren!
Nur wer am Rückmeldeverfahren teilnimmt, kann Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen. Erfolgt keine Rückmeldung, fordert die SAB die gesamte Soforthilfe zurück.
Bei Unsicherheiten kann das Kontaktformular der SAB genutzt werden. Auch eine telefonische Hotline (0351-4910 4999) steht zur Verfügung.