Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz hat beschlossen, die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen des Bundes vorläufig auszusetzen. Neue Rückforderungsbescheide und Mahnungen werden bis auf Weiteres nicht verschickt.

Hintergrund

Viele betroffene Unternehmen hatten sich in den vergangenen Monaten über unklare Regeln und existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen beklagt. Wirtschaftsminister Dirk Panter kündigte nun an, dass Sachsen hier auf Zeit setzt, um faire und verständliche Rückzahlungsregeln zu schaffen. In den kommenden Tagen soll eine überarbeitete Verfahrensweise vorgestellt werden.

Überblick

Betroffen sind alle Bundes-Soforthilfen und Überbrückungshilfen. Die Regelung gilt für laufende sowie noch nicht begonnene Rückforderungsverfahren. Eine Auskunftspflichten der Unternehmen bleibt bestehen. Sachsen kann keinen nachträglichen Unternehmerlohn berücksichtigen.

Das Wirtschaftsministerium kündigte an, zeitnah konkrete Informationen zur Umsetzung der neuen Regelungen zu veröffentlichen. Ziel ist es, Unternehmen Planungssicherheit zu geben und unfaire Rückforderungen zu verhindern.

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