Das Investitionsförderprogramm Regionales Wachstum existiert bereits seit einigen Jahren. Es unterstützt sächsische Unternehmen bei der Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung von Betriebsstätten, indem es einen anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsausgaben gewährt.
Seit Sommer 2023 sieht die Förderrichtlinie u.a. vor, dass in der Stadt Chemnitz insbesondere Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft antragsberechtigt für dieses Förderprogramm sind. Nach Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) informieren wir deshalb hier ausführlicher über das Programm.
Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Vorhaben in der Stadt Chemnitz. Wenn Ihr Vorhaben in anderen Regionen Sachsens plant und mehr über das Programm wissen wollt, besucht die Programmseite der SAB oder vereinbart einen Beratungstermin mit uns.
Lasst uns bitte wissen, welche Erfahrungen Ihr im Lauf der Zeit mit dem Programm macht und ob bzw. wofür Ihr es nutzt.
Weitere Infos und Kontaktmöglichkeit:
www.sab.sachsen.de
Termine Online-Infosessions der SAB:
30. Mai 2024 /// 29. August 2024 /// 28. November 2024
Anmeldung: hier klicken
ANWENDUNGSBEISPIELE
Wir haben nachfolgend einige typische Investitionsbedarfe in der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengestellt und die SAB gebeten, ihre Einschätzung zu einer Förderfähigkeit über das Programm Regionales Wachstum zu geben. Nachträgliche Ergänzungen unsererseits sind mit eckigen Klammern gekennzeichnet.
Wir empfehlen Euch in jedem Fall ein individuelles Beratungsgespräch vorab mit der SAB sowie die Teilnahme an den oben genannten Infosessions.
Ein seit 2020 bestehender Onlineshop für selbst produzierte Accessoires und Kleidung wird als Einzelunternehmen betrieben. Nun soll ein Ladengeschäft eröffnet (angemietet und ausgestattet) werden, in dem das Sortiment verkauft wird.
Ein bestehendes Atelier/Werkstatt soll durch Umbaumaßnahmen erweitert werden, sodass auch eine Verkaufsfläche und/oder ein Kursraum Platz finden. Beides dient der Diversifizierung und Umsatzsteigerung.
Eine als GmbH betriebene Tanzcompany will erstmals eigene Räume mieten und ausbauen, um ihren Produktionsprozess zu professionalisieren. Der Raum dient ausschließlich der Herstellung der Tanzproduktionen (Konzeption, Proben). Gilt er damit als Betriebsstätte?
RECHENBEISPIEL
Gesamtkosten der Investition: | 20.000,00 € |
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zuwendungsfähige Ausgaben: | 20.000,00 € |
Eigenmittel [10 % auf Gesamtkosten]: | 2.000,00 € Beihilfefrei |
Zuschuss auf zuwendungsfähige Ausgaben 20 %: | 4.000,00 € Beihilfe |
noch zu finanzieren: | 14.000,00 € |
Zur Refinanzierung der 14.000,00 € können keine Finanzierungsmittel mit Beihilfen eingesetzt werden [= der oben genannte beihilfefreie Eigenbeitrag], da der Beihilfewert in Höhe von 20 % nicht überschritten werden darf. Hier würde nur ein Hausbankdarlehen in Frage kommen.