Wer kann einen Antrag stellen, was muss eingereicht werden und was gibt es beim Pop Stipendium des Bundesverband Popularmusik e.V. im Rahmen von NEUSTART KULTUR zu beachten? Wir stellen das Stipendium vor und beantworten Eure Fragen im Livestream!

WANN? 16. Juni 2022 /// 13.00 Uhr
WO? Online (Livestream auf Facebook und YouTube)

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von zu laden.

Inhalt laden

POP STIPENDIUM
Ob Musikproduktion, die Realisierung von Live- oder Onlineauftritten oder musikalische Weiterbildung – mit einer Fördersumme von bis zu 5000 EUR bietet das Pop Stipendium über einen Zeitraum von vier Monaten die Chance, das künstlerische und wirtschaftliche Potential der Stipendiat:innen voll auszuschöpfen. Antragsberechtigt sind freiberufliche Musiker:innen aller Gewerke – von Komponist:innen, über Performer:innen bis hin zu Instrumentalist:innen – und aller Genres der populären Musik ab 18 Jahren. Als Newcomer:innen gelten Musiker:innen, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben und sich längstens seit 2017 auf dem Weg der Professionalisierung befinden. Anträge können ab dem 10. Juni 2022 gestellt werden.

KREATIVES SACHSEN ist Regionalpartner, vergibt gemeinsam mit dem BV Pop Popstipendien in Sachsen und Thüringen und steht unter für individuelle Fragen zu Verfügung.