Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes, die November- und Dezemberhilfe unterstützte Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. Derzeit finden verstärkt Nachprüfungen zur Antragsberechtigung von Direktantragstellenden durch die Bewilligungsstellen der Länder statt. In Sachsen erfolgt die Überprüfung durch die Sächsische Aufbaubank.

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, da Unsicherheiten und Verwirrung im Zusammenhang mit dem Prüfprozess der November- und Dezemberhilfe durch die Sächsische Aufbaubank bestehen. Unser Trägerverband, der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. , hat aus den Erfahrungen und den Rückmeldungen der Akteur:innen eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Überprüfungsverfahren zusammengefasst. Daraufhin hat die Sächsische Aufbaubank uns einige Eurer Fragen beantwortet.

ANTWORTEN DER SÄCHSISCHEN AUFBAUBANK AUF EURE FRAGEN

Antwortfrist
Falls Ihr für das Ausfüllen des Antwortbogens mehr als die festgesetzten 10 Tage benötigt, schickt innerhalb dieser Frist einfach eine formlose Mail an die im Anschreiben genannte Mailadresse. Auch wenn Ihr keine Antwort bekommt, gilt die Fristverlängerung als bewilligt.

Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
Wenn Eure Antragsberechtigung nicht geklärt ist, erhaltet Ihr einen Antwortbogen, in dem Ihr u.a. einen Nachweis über Eure ausgeübte selbstständige Tätigkeit erbringen müsst. Dies kann auch die Anlage S aus der Einkommensteuererklärung sein. Im Einzelfall auch eine Bescheinigung der KSK, so lange aus ihr deutlich hervorgeht, welche Art von Tätigkeit Ihr erbringt.

Bei Rückforderungen
Das aktuell kursierende Schreiben ist lediglich die Vorankündigung einer Rückforderung. Voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli werden die Rückzahlungsaufforderungen versendet. Es soll Ratenzahlungsoptionen und einen moderaten Zeitraum für die Rückzahlung geben. Ihr habt dann bei Bedarf auch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Generell gilt

Die Servicehotline der SAB ist für die zahlreichen Sonderfälle in der Kultur- und Kreativwirtschaft inzwischen sensibilisiert. Sie berät Euch zu Euren individuellen Fällen, z.B. wenn unklar ist, ob eine direkte oder indirekte Betroffenheit vorliegt, und wie die regelmäßigen 80% Umsatz mit direkt betroffenen Unternehmen nachzuweisen sind, falls das erforderlich ist.

Kontakt
Corona-Hotline der Sächsischen Aufbaubank unter: 0351 49101100

Außerdem könnt Ihr jederzeit auf die Mail der Sächsischen Aufbaubank antworten und um weitere Erklärungen bitten. Ihr werden dann schnellstmöglich zurück gerufen, das kann allerdings einige Tage dauern.

Haltet uns gerne über auf dem Laufenden, falls neue oder andere Problemstellungen auftreten.