Wir haben Eure Fragen zum Soforthilfe-Zuschuss Härtefälle Kultur gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und der Sächsischen Aufbaubank beantwortet. Falls trotzdem noch Fragen offen sind, stell diese gerne hier in den Kommentaren. Falls trotzdem noch Fragen offen sind, stell diese gerne an . Wir leiten die Fragen gerne für Euch weiter.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von zu laden.

Inhalt laden

Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen
  • gemeinnützig anerkannte freie Träger im Bereich Kunst und Kultur
  • freie Träger im Bereich Kunst und Kultur ohne anerkannte Gemeinnützigkeit
  • Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften
  • Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten in den Bereichen Darstellende Künste und Musik die im Haupterwerb Einzelunternehmer oder selbständige Angehörige der Freien Berufe sind
deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der Maßnahmen während der Corona-Pandemie beeinträchtigt ist.
Für 2020 und 2021 ist ein Zuschuss bis zu 10.000 EUR beantragbar. Bei einem höheren Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 EUR jährlich.