Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar 2021 werden auch die bisher geltenden Maßnahmen mit Relevanz für Kultur- und Kreativschaffende bis zum 07. März 2021 verlängert:
- Veranstaltungsverbot
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
- Institutionen und Einrichtung, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen sowie Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen).
- Geschäftliche Reisen und Übernachtungen bleiben weiterhin möglich.
- Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.
Seit dem 15. Februar 2021 ist die aktualisierte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft, die bis einschließlich 07. März 2021 gilt. In ihr sind die Bestimmungen des Bund-Länder-Beschlusses vom 10. Februar 2021 berücksichtigt.
- Erlaubt ist Musik-Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Dies gilt aber nur für Personen, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Auch Lehrende in Fahrschulen oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, müssen sich wöchentlich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Dies muss Bestandteil der Hygienekonzepte sein. Wenn der 7‑Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten wird, sind Fahrschulen und Musikschulen wieder zu schließen.
- Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus ab 15. Februar den so genannten click & collect-Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann von Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden.