Darlehen, Zuschuss, Entschädigung, Sozialschutzpaket — seit Ende März können in Sachsen Hilfsprogramme für Selbständige und Unternehmen gegen die Auswirkungen der Corona-Krise beantragt werden. Auch einzelne Kommunen starten Programme, um Kreative zu unterstützen.
Welche Maßnahmen sind für wen und was nutzbar, wie läuft die Beantragung und was ist zu beachten? In kurzen Vorträgen und anschließendem Q&A mit VertreterInnen der fördergebenden Institutionen erhaltet Ihr auf den Punkt alle relevanten Infos.
WANN? 28. Mai 2020 /// 14.00 bis 15.00 Uhr
WO? Im Chat unten auf dieser Seite
Welche Fragen habt Ihr zu den Corona-Hilfsprogrammen für Selbständige und Kreativunternehmen in Sachsen?
Der Videopodcast wird aufgezeichnet. Ihr könnt uns hier in den Kommentaren Eure Fragen an die Gäste (Landesdirektion Sachsen, Jobcenter Leipzig, SMWA etc.) mitgeben. Am 28. Mai von 14.00 bis 15.00 Uhr habt Ihr Gelegenheit, direkt mit den ExpertInnen zu chatten.
Bitte gebt in Euren Kommentaren an, an welche Institution oder zu welchem Programm Ihr Eure Frage stellt.
DIE SÄCHSISCHE AUFBAUBANK HAT EURE FRAGEN SCHRIFTLICH BEANTWORTET
FAQ ZUM ZUSCHUSS DES BUNDES
Weitere Fragen werden auch auf der Seite der SAB und im FAQ hier beantwortet.
FAQ ZUM SACHSEN HILFT SOFORT DARLEHEN
Weitere Fragen werden auch auf der Seite der SAB und hier im FAQ hier beantwortet.
DIESE INSTITUTIONEN STELLEN IHRE PROGRAMME IN DEN FOLGENDEN VIDEO-SESSIONS VOR
- Jobcenter Leipzig — Corona Grundsicherung
- Landesdirektion Sachsen — Entschädigungsleistungen wegen Tätigkeitsverbot bzw. Kinderbetreuung
- Stadt Leipzig, Amt für Wirtschaftsförderung — Leipzig hilft Solo-Selbstständigen
- Stadt Leipzig, Kulturamt — Förderung digitaler Kleinprojekte
Birgit Keil vom Jobcenter Leipzig stellt die Corona-Grundsicherung vor und beantwortet häufig gestellte Fragen.
LINKS
- FAQ — Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen
- Beantragung über amt24.de
- FAQ — Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines durch das Gesundheitsamt angeordneten Tätigkeitsverbotes bzw. einer durch das Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne
- Landesdirektion Sachsen
- Infos zum Azubi-Zuschuss
Die Online-Sessions zu den Corona-Hilfen sind ein Angebot von KREATIVES SACHSEN in Kooperation mit Kreatives Leipzig e.V.
Ich habe folgende Frage:
Ich beziehe momentan ALG ll bis einschließlich August, habe zusätzlich die Soforthilfe bekommen und bekomme nun voraussichtlich auch ein soforthilfe darlehen.
Bis einschließlich Juni hatte ich 100% Verdienstausfall und werde nun ab Juli langsam wieder Geld verdienen. Ich bin selbstständig.
Meine Frage ist nun, ob das Darlehen einen Einfluss auf mein ALG 2 hat?
Freue mich über Hilfe !
Lieber Luis, danke für Deine Frage. Meld Dich am besten mal telefonisch bei uns, Claudia (Ostsachsen): 0371 56079469 oder mir (Nord- und Westsachsen): 0371 56079475. Viele Grüße!
1)Wird das Denkzeit- Stipendium als Einkommen angerechnet? 2)Kann ich Alg 2 nur für einen oder zwei Monate beziehen und mich dann abmelden? Welches Einkommen wird dann berücksichtigt? Das von einem/zwei Monaten in der Zeit, in der das Geld vom Jobcenter kam oder muss man rückwirkend alle 6 Monate darlegen, was man an Einkommen bekommen hat? Welche Nachweise über Einkommen werden im Nachgang gefordert? Konkret am Bsp.: kann man sich zum 1.6. beim Jobcenter abmelden, (April und Mai Alg2-Bezug), danach z.b. Leipziger Hilfe für Solo-Selbstständige beantragen/ Stipendium bekommen ohne es als Einkommen beim Jobcenter zu melden? Oder muss man dann alles… Weiterlesen »
Liebe Dorina, danke für Deine Fragen. Im Idealfall sollte der oben verlinkte Videopodcast mit dem Jobcenter Deine Fragen beantworten, zumindest war all das Thema. Wenn noch was offen ist, müsstest Du Dich dann direkt an die Wirtschaftsförderung bzw. das Jobcenter wenden, da das live Q&A hier nur gestern zwischen 14 und 15 Uhr statt fand. Viele Grüße!
Könnten Sie bitte dennoch auf diesem Wege die Frage kurz beantworten ob das Denkzeit Stipendium steuerfrei ist? Vielen Dank.
Lieber Marcel, nach Aussage der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (KdFS) sind Stipendien, die selbst aus Steuermitteln finanziert sind, steuerfrei. Da es aber Ausnahmen gibt, empfiehlt die KdFS, eine verbindliche Auskunft beim für Dich zuständigen Finanzamt oder einer Steuerberatung einzuholen. Viele Grüße!
Danke Ihnen Frau Keil, dann stelle ich noch eine Frage an Eric Patzschke: Nehmen wir an ich stelle den Antrag für das Sozialschutzpaket am 30.06. muss ich dann damit rechnen, Anspruch auf die Soforthilfe zu verlieren (also wie viel müsste ich dann zurückbezahlen, wo die Überschneidung nur einen Tag beträgt?
Hallo Chris, im Zuge der Antragstellung musst du den Ausschluss von gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld erklären: “Ich erkläre, dass ich während des beantragten Förderzeitraumes kein Arbeitslosengeld I oder II beziehen werde. Mir ist bekannt, dass die Stadt Leipzig ihre Förderung widerrufen wird, sollte ich dennoch Arbeitslosengeld I oder II beziehen.” Demzufolge wird die Stadt Leipzig in einer Nachweisprüfung 2021 ermitteln, ob dieser Erklärung entsprochen wurde. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. In welchem Umfang das geschehen wird, muss noch festgelegt werden. Das Ziel des Förderprogramm ist nicht die Fördermitteloptimierung der Antragsteller, sondern… Weiterlesen »
Lieber Herr Patschke, mir ist schon klar, was ich angeklickt habe, aber der Stadt Leipzig ist ja sicher auch bewusst, dass bei einem Ausfall der Honorare ab März bis auf unbestimmte Zeit (zumindest sind alle meine Konzerte (ich bin freiberuflicher Sänger) bis September (auch schon vorsorglich) abgesagt worden) 2.000€ ein guter Anfang aber nur ein winziger Bruchteil dessen ist, was uns verloren gegangen ist. Auch wenn Konzerte morgen wieder vor viel Publikum möglich wären, sind die Monate Juli und August zumeist für Musiker eher schwache Monate (außer man ist bei einem Festival beschäftigt), daher bleibt die Frage, wie ‚an über… Weiterlesen »
Hallo Chris,
Das sind sehr konkrete und bedenkenswerte Hinweise auf die Lage der Kulturschaffenden, nicht nur in Leipzig. Die sich dazu ergebende Diskussion wird auch in der Verwaltung, z.B. in der Wirtschaftsförderung oder im Kulturamt geführt.
Aber entscheidend ist die Diskussion in der Ratsversammlung, wo über die Verwendung des städtischen Haushaltes entschieden wird und wo auch dieses Hilfsprogramm beschlossen wurde. Natürlich hat eine einzelne Stadt und auch unsere Stadt Leipzig nur begrenzte Möglichkeiten in einer weltweiten Krise, die andere Städte auch noch viel mehr betroffen hat. Trotzdem könnten Musiker die Mitglieder der Ratsversammlung auf ihre besondere Lage aufmerksam machen.
@Jobcenter Ich habe einen 100% Verdienstausfall aus meiner Selbständigkeit (Darstellender Künstler) und habe Ende März ALGII beantragt. Ich bin mir sicher das ich ab September raus aus dem ALGII bin. Ich bekomme allerdings unerwartete Rückzahlungen verschiedenster Institutionen. Unter anderem: -Einkommensteuerrückzahlung aus dem Jahr 2019 ‑Nebenkostenrückzahlung aus dem Jahr 2019 ‑Gewerbesteuerückzahlung aus dem Jahr 2019 ‑Geld aus einem privaten Fördertopf der für Coronaofper 2020 angelegt wurde ‑KSK Rückzahlung aus dem Jahr 2019 ‑GEZ Rückzahlung 2019 Wird das alles mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet? Ich hoffe nicht weil dann wäre die ganze Hilfe zwecklos gewesen und wir überstehen als Selbständige die Veranstaltungsarme… Weiterlesen »
Hallo Herr Sabottka, Sie erhalten bestimmt Arbeitslosengeld II ohne Anrechnung von Einkommen. Die Mitwirkungspflichten sind nicht ausgesetzt. D. h. erhaltenes Einkommen ist anzuzeigen. Nicht alles wird auch angerechnet. Eine Änderung der Leistungshöhe im Bewilligungsabschnitt kann nur für die Zukunft erfolgen. Wichtig in Ihrem Fall ist, dass eine Festsetzung dieses Zeitraumes (03/20–08/20) nur auf Antrag von Ihnen erfolgen wird. Das Jobcenter wird Sie nicht auffordern, die Nachweise für diesen Zeitraum beizubringen, um die vorläufige Entscheidung zu überprüfen und festzusetzen.
Meine Frage richtet sich wohl in erster Line an das Jobcenter: Habe die Leipziger Soforthilfe bekommen, allerdings fehlen mir ja meine Einkünfte seit März, daher werde ich das Sozialschutzpaket alias ALG2 in Anspruch nehmen müssen um über den Sommer zu kommen. Um zu den einfacheren Bedingungen und die volle Miethöhe zu bekommen, muss man ja das Sozialschutzpaket bis 30.06. beantragen. Kann ich es beantragen und dann ab 1.07. beziehen, also quasi nahtlos? Die Leipziger Soforthilfe schließt ja aus, dass man gleichzeitig ALG2 bezieht. Oder wie kann ich vorgehen?
Hallo Chris, ausschlaggebend, ob vereinfachtes Verfahren oder nicht, ist nicht der Tag der Antragstellung, sondern der Anspruchsbeginn. Dieser wäre demzufolge der 01.07.2020 und damit (nach dem jetzigen Stand) kein vereinfachtes Verfahren mehr. Sollte Ihre Miete nicht angemessen sein, erhalten Sie eine Aufforderung, die Miete zu senken. Geprüft wird vorher, ob es nicht eine so geringe Differenz ist, dass sich ein Umzug nicht amortisiert. Wenn es zu dieser Aufforderung kommt, nehmen wir die Miete für 6 Monate in voller Höhe in den Bedarf auf.
Danke für Ihre Antwort! Das würde bedeuten, dass selbst wenn es zu dieser Aufforderung kommt und ich nur für (hoffen wir mal) zwei oder drei Monate (also Juli/August) ALG2 beziehen muss, dies keine Auswirkungen auf mich hat?
Genau so ist es.
Entschädigung wg. Kinderbetreuung:
Ich habe mit der Mutter meiner Tochter ein 50/50 Wechselmodell (wir leben seit vielen Jahren getrennt) was wir auch während des Lock-Downs durchgezogen haben. Es wird ja von Zumutbarkeit der Betreuung durch das andere Elternteil gesprochen. Eine Komplettbetreuung durch die Mutter hätte für unser Kind den Komplett-Entzug des Papas bedeutet. Kann ich Entschädigung erhalten?
ja das können Sie entsprechend Ihres 50/50 Wechselmodells. Alles andere wäre auch in Ihrer Situation unzumutbar.
Kann man auch für weniger als 6 Monate als arbeitslos gemeldet sein?
Könnte man vor dem 30.6. einen Antrag stellen (wegen des vereinfachten Zugangs), um erst ab Mitte Juli oder August arbeitslos zu sein? Viele von uns kommen ja erst allmählich an die Grenzen ihres Ersparten bzw. haben durch Corona-Soforthilfen und Stipendien die Zeit überbrücken können, bis nichts mehr geht.
Ist das Denkzeit-Stipendium irgendwie mit dem ALG2 kombinierbar? Heißt das, daß man 80% davon wieder abgeben muß?
Hallo Nadja, weiter oben hatte ich die Frage beantwortet (bei Chris). Nach dem 01.07.2020 gibt es nach jetzigen Stand das vereinfachte Verfahren nicht mehr. Die Vereinfachung betraf die Vermögensprüfung und das die Miete komplett in den Bedarf übernommen wird. Es ist dann auch eine andere Darstellung des zu erwartenden Einkommens einzureichen. Das ist aus meiner Sicht jedoch nicht schlecht, da hier unsererseits Ihnen gezielter geholfen werden kann.
und noch eine Frage: wird die Soforthilfe auf ALG2 Grundsicherung für Selbstständige als Einkommen angerechnet?
In den Weisungen dazu gibt es drei gute Beispiele, an denen eine Anrechnung, oder eben keine Anrechnung gut dargestellt ist: Beispiel 1 (bezogen auf einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten): Keine sonstigen Betriebseinnahmen, 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe, 700,00 EUR Ausgaben. Bei 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe abzüglich der Betriebsausgaben in Höhe von 700,00 EUR besteht noch ein Restbetrag aus der Corona-Soforthilfe in Höhe von 1.300,00 EUR. Da keine sonstigen Betriebseinnahmen zu verzeichnen sind, liegt somit nur ein zweckbestimmtes Ein-kommen und somit kein zu berücksichtigendes Einkommen vor. Beispiel 2 (bezogen auf einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten): 1.200,00 EUR sonstige Betriebseinnahmen, 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe, 700,00 EUR… Weiterlesen »
Für Leipzig soll es ja eine Hilfe für Soloselbstständige geben, allerdings reicht das Geld ja nur für eine handvoll an Selbstständigen. Da es nicht klar ist, ob man dann zu den Auserwählten gehört und sie außerdem ziemlich spät kommt, habe ich bereits Grundsicherung beantragt um nicht noch einen Antragsmonat zu verlieren. Nun schließt der Leipziger Antrag aber Menschen aus, die bereits Alg2 beantragt haben. Lässt sich das irgendwie lösen? Die Grundsicherung ist eigentlich das letzte, was ich beantragen wollte, aber man ist ja doch dazu fast gezwungen. Ist dies nun ein Hindernis, um die Leipziger Soforthilfe zu beantragen? Es müsste… Weiterlesen »
Sind die Soforthilfen mit Wettbewerben und Stipendien kombinierbar. Ich selbst habe umstandslos die Soforthilfe für 3 Monate erhalten und mich nun (auch wenn ich so etwas normalerweise nicht für gut heiße) um die Teilnahme an Kreativ-Wettbewerben und das Erhalten von Stipendien bemüht. Würde mir die Soforthilfe dann nachträglich wieder gestrichen, falls ich diese Zusatzeinnahmen bekäme? Selbiges wäre interessant bei Beantragung von Hartz4. Ich selbst weiß zum aktuellen Zeitpunkt, weder ob und wann ich von Kunden Zahlungen und Aufträge erwarten kann. Muss ich als Freiberufler einnehmendes Geld als erstes für die Firma ausgeben oder darf ich erst meine privaten Kredite tilgen?… Weiterlesen »
Liebe Yvonne, danke für Deine Frage. Zur Kombinierbarkeit von Stipendien und Soforthilfe-Zuschuss des Bundes haben wir
inzwischen Antwort von der SAB erhalten (siehe oben auf dieser Seite). Zur Kombinierbarkeit mit der Corona-Grundsicherung schau mal in den Videopodcast mit dem Jobcenter ab Minute 33. Wasserdichte Aussagen sind leider noch für keine der beiden Programme zu treffen, das wird sich aber in den kommenden Wochen sicher präzisieren. Viele Grüße!
1. Frage: Kann das Darlehen mit dem Bundeszuschuss teilweise getilgt werden (Kosten für Personal, Investitionen)? Das wird aus Eurem Newsletter nicht ganz klar : “Das Darlehen kann (und sollte) mit dem Bundeszuschuss zurückgeführt werden. Das Darlehen deckt den nicht aus Einnahmen gedeckten Liquiditätsbedarf einschließlich der Personalkosten für vier Monate, der Bundeszuschuss den Sach- und Finanzaufwand ohne Personalkosten für drei Monate.” 2. Frage: Ich habe als Einzelunternehmer den Bundeszuschuss bekommen, meine UG bisher nicht. Kann ich den Zuschuss auf die Firma übertragen und sie damit unterstützen, da sie mehr Betriebskosten hat? Wir haben seit Februar 2 Minijobber angestellt und es ist… Weiterlesen »
Lieber Benjamin, danke für Deine Frage. Zu 1. schau mal in die Antworten, die uns gestern von der SAB erreicht haben (hier oben auf der Seite). Zu 2. müsstest Du Dich zur Sicherheit direkt an die SAB wenden. Viele Grüße!
Wann kommt denn nun die erwartete Veranstaltung? Ich warte ein wenig in Aktion zu treten, um nicht vorschnell falsche Dinge in Anspruch zu nehmen.. Danke für Euer Tun!!
Lieber Cornelius, wir sind noch in der Terminabstimmung für die Podcastaufzeichnung. Spätestens kommende Woche sollte es so weit sein. Wenn Du konkrete Fragen hast, hinterlasse sie gern hier, dann nehmen wir sie mit ins Gespräch. Viele Grüße!
Wir sind ein inhabergeführter Musikverlag mit sieben sozialversicherungspflichtig festangestellten Mitarbeiter*innen. In Stoßzeiten beschäftigen wir zudem weitere Honorarkräfte. Wir sind weiterhin über die Verflechtung der kultur- und kreativwirtschaftlichen Verwertungsketten regelmäßiger Auftraggeber für eine Vielzahl weiterer Dienstleistungsunterehmen in Sachsen und stellen für zahlreiche Künstler*innen die administrative Infrastruktur. Unser internationales Geschäft bringt globale Wertschöpfung direkt nach Sachsen. Urheber*innen und Musikverlage sind von der Krise mit einem Zeitversatz von einem Jahr betroffen, insofern das Einkommen aus Tantiemen über die Verwertungsgesellschaften i.d.R. für den Nutzungszeitraum des Vorjahres ausgeschüttet werden. Konkret steht zum Juni 2020 die GEMA-Tantiemenausschüttung aus dem Jahr 2019 an. Die gegenwärtigen Konzertausfälle werden… Weiterlesen »
zum Corona Bundeszuschuss für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebsausgaben:
Wie definieren sich hier diese Sach- und Betriebsausgaben? Welche Art von Kosten schließt dies alles ein? Es wäre prima hier einmal mehr als nur das Bsp. “Büromiete” benannt zu bekommen, um besser einschätzen zu können welche angefallenen Kosten hierzu zählen. Vielen Dank!
Liebe Olga, danke für Deine Frage. Gestern haben uns Antworten von der SAB erreicht; diese sind hier oben auf der Seite aufgeführt und helfen Dir hoffentlich weiter. Viele Grüße!
Zur Grundsicherung: Wird die Grundsicherung monatlich berechnet oder als Durchschnitt der Ein- und Ausgänge über die sechs Monate? Hintergrund sind die niedrigen Zuverdienstgrenzen. Wenn ich noch Einnahmen aus früheren Projekten habe, die erst jetzt kommen, lohnt es sich, die nach Möglichkeit alle in einen Monat zu schieben, damit dann nur der „verdorben“ ist und ich nur für diesen einen Monat keine Grundsicherung bekomme, aber die restlichen fünf Monate die vollen Leistungen beziehe? Oder bringt diese Strategie nichts, weil eh alle Einnahmen über die sechs Monate gemittelt werden und damit alle Einkünfte den Anspruch für alle Monate gleichermaßen schmälern?
Lieber Felix, Deine Frage haben wir auch im Videopodcast mit dem Jobcenter aufgegriffen. Wir hoffen, das hilft weiter. Viele Grüße!
Etwa 50 % meines Jahreseinkommens erwirtschafte ich freiberuflich. Schon jetzt sind 40 % davon ausgefallen. Jetzt gerade bin ich zusätzlich als Mutterschutzvertretung angestellt. Noch bis zum 30.06. Alle danach geplanten Projekte sind bis September abgesagt und es ist unklar, ob im September tatsächlich wieder etwas stattfinden kann. Jetzt in diesem Augenblick habe ich also keine Probleme, aber ich sehe sie auf mich zukommen. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt das auf mich zukommende Finanzloch abzumildern? Mein Einkommen aus der Mutterschutzvertretung reicht nicht, um es über mehrere Monate zu strecken. Wird es eine Fortführung der Maßnahmen geben?
Ich schließe mich Carola an, bisher habe ich nur von NRW Kenntnis, dass man als Soloselbstständiger den Einmalzuschuss trotz ALG ll gewährt bekommt. Ist das hier jetzt ebenfalls möglich? Das Formular der SAB hatte im März die folgende Formulierung beinhaltet “-innerhalb der letzten 3Monate vor dem 11.03. keine Leistungen nach ALG ll bezogen habe.”. Deshalb habe ich den Antrag nicht gestellt. Ich wollte ab Juni keinen WBA mehr stellen aber nach der Zeit jetzt sind einige meiner Kunden von Aufträgen/Produktionen abgesprungen. Wenn ich diese Hilfe nun doch beantragen könnte und auch bekäme, könnte ich es überbrücken und doch endlich vom… Weiterlesen »
Lieber Florian, danke für Deine Nachricht. Wir haben gestern Antwort der SAB zu dieser Frage bekommen (siehe oben auf dieser Seite). Demnach darf der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes auch beantragt werden, wenn ALG II-Bezug besteht. Viele Grüße!
Kann ich als bezuschusste (Hartz IV) Freiberuflerin irgendwelche Unterstützungsgelder zusätzlich erhalten, auch wenn mein Einkommen geringfügig ist bzw. nicht planbar ist? Oder gilt mit der Unterstützung durch Hartz IV alles abgedeckt? Seit Corona fallen nun alle geplanten
Kurse und Workshops aus.
Liebe Carola, danke für Deine Frage. Wir haben gestern die Aussage der SAB erhalten, dass der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes auch beantragt werden kann, wenn ALG II-Bezug besteht. Für weitere in Deinem Fall in Frage kommende Unterstützungsleistungen können wir gern individuell sprechen. Du findest unseres Kontaktdaten hier. Viele Grüße!
Kann man das Sachsen hilft sofort Darlehen mit den Bundeszuschüssen kombinieren?
Liebe Laura, danke für Deine Frage. Ja, beide Programme sind kombinierbar, solange keine Überkompensation entsteht. Weitere Antworten von der SAB findest Du oben auf dieser Seite. Viele Grüße!