Wir haben es schon im Sommer angekündigt. Nun ist die erste Ausschreibung vom neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie raus. Gefragt sind Ideen für digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen.

Dazu gehören unter anderem innovative Apps für neue Anwendungsbereiche, neue internetbasierte Formen der Kundenansprache, Software und Plattformen für neue Formen der Interaktion und Vernetzung, umfassende marktorientierte Konzepte mit starkem Digitalisierungsbezug sowie neue Geschäftsmodelle und marktorientierte Lösungen, die neue Möglichkeiten der Digitalisierung bzw. Datenverarbeitung nutzen.

Es gibt 3 Projektformen, die bezuschusst werden:

Projektform A für kleinere Innovationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. Max. Dauer 12 Monate. Hier richtet sich die Förderung nach der Größe der antragstellenenden Unternehmen, der Zuschuss beträgt max. 70%.

Projektform B für komplexe Innovationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Max. Dauer 24 Monate. Auch hier richtet sich die Förderung nach der Größe der antragstellenenden Unternehmen, der Zuschuss beträgt max. 55%.

Quelle: Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) vom 4. Juni 2019

Eine Besonderheit: gemeinnützige Unternehmen werden mit besonderen Fördersätzen von 75 % in Projektform A und 70 % in Projektform B unterstützt.

Projektform C für Managementleistungen von Innovationsnetzwerken. Die Förderung des Managements von Kooperationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Von den zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben werden in der Phase 1 90 % gefördert. In der Phase 2 werden von Kleinstunternehmen 80 %, von kleinen Unternehmen 65 % und von mittleren Unternehmen 50 % der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben gefördert .

Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
1. STUFE:
Bis 28. Februar 2020 um 12 Uhr können Vorhabensskizzen eingereicht werden. Die Skizzen müssen ausschließlich über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform eingereicht werden. Für die Plattform bedarf es einer Registrierung.

Die Richtlinie und weitere Hinweise zur digitalen Antragstellung unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html

Wer sich für das Programm interessiert, kann am 29.01. und am 13.02.2020 jeweils ab 13 Uhr für ca. zwei Stunden an einem Webinar teilnehmen, in dem das Programm erklärt wird und im Chat auch Rückfragen gestellt werden können.

Update: Das BMWi hat mit der Änderung der Richtlinie zum Programm Hinweise zur Antragstellung präzisiert.

2. STUFE:
Einreicher besonders erfolgsversprechender Teilnahmeanträge werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Die Entscheidung darüber, wer zum Vollantragsverfahren zugelassen wird, erfolgt in einem Zeitraum von etwa fünf Wochen nach dem Ende der Ausschlussfrist für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Entsprechende Vollanträge sind dann innerhalb von etwa fünf Wochen einzureichen. Zur Vollantragstellung ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen. Der Vollantrag sollte in easy-Online elektronisch signiert werden. Andernfalls muss ergänzend zur elektronischen Einreichung in easy-Online der Vollantrag bis spätestens 14 Tage nach elektronischer Einreichung auch in Papierform rechtsverbindlich unterschrieben beim Projektträger vorliegen. (Quelle: Bundesanzeiger vom 10.01.2020).

Zur Erklärung: easyonline ist das zentrale, elektronische Förderportal des Bundes, über das Projektanträge, aber auch Angebote für öffentliche Ausschreibungen abgegeben werden können. Der Hinweis auf die elektronische Signatur ist wichtig. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine elektronische Signatur zu erwerben. Falls ein Antragsteller keine Signatur hat, muss der Antrag mit Originalunterschrift zusätzlich per Post abgegeben werden.