Gute Nachrichten für GründerInnen und kleinere Unternehmen: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen wird ab 2020 angehoben.
DAS IST NEU
Die Umsatzgrenze wird von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben. Ab dem 01.01.2020 tritt diese Änderung in Kraft und gilt damit für Umsätze von 2019. Die Änderung ist Teil des “Bürokratieentlastungsgesetz III”.
DAS IST DIE KLEINUNTERNEHMERREGELUNG
Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000 EUR (bisher 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigt, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das ist für viele UnternehmerInnen von Vorteil, denn wer als Kleinunternehmer gilt, muss keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen und auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt entfällt.
Mit der Anhebung der Umsatzgrenze ab 2020 dürfen dann deutlich mehr Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
WEITERE ÄNDERUNGEN FÜR 2020
GründerInnen eines Unternehmens müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zukunft nicht mehr monatlich abgeben, sondern können das vierteljährlich tun. Diese neue Regelung gilt aber nur, wenn die Umsatzsteuer voraussichtlich die Grenze von 7.500 EUR nicht überschreitet. Wird das Unternehmen mitten im Jahr gegründet, muss die Jahressteuer hochgerechnet werden.
MEHR TIPPS FÜR UNTERNEHMERINNEN DER KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFT
Mehr Tipps zu unternehmerischen Fragen für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es hier: