Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes, die November- und Dezemberhilfe unterstützte Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. Derzeit finden verstärkt Nachprüfungen zur Antragsberechtigung von Direktantragstellenden durch die Bewilligungsstellen der Länder statt. In Sachsen erfolgt die Überprüfung durch die Sächsische Aufbaubank.
Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, da Unsicherheiten und Verwirrung im Zusammenhang mit dem Prüfprozess der November- und Dezemberhilfe durch die Sächsische Aufbaubank bestehen. Unser Trägerverband, der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. , hat aus den Erfahrungen und den Rückmeldungen der Akteur:innen eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Überprüfungsverfahren zusammengefasst. Daraufhin hat die Sächsische Aufbaubank uns einige Eurer Fragen beantwortet.
Falls Ihr für das Ausfüllen des Antwortbogens mehr als die festgesetzten 10 Tage benötigt, schickt innerhalb dieser Frist einfach eine formlose Mail an die im Anschreiben genannte Mailadresse. Auch wenn Ihr keine Antwort bekommt, gilt die Fristverlängerung als bewilligt.
Wenn Eure Antragsberechtigung nicht geklärt ist, erhaltet Ihr einen Antwortbogen, in dem Ihr u.a. einen Nachweis über Eure ausgeübte selbstständige Tätigkeit erbringen müsst. Dies kann auch die Anlage S aus der Einkommensteuererklärung sein. Im Einzelfall auch eine Bescheinigung der KSK, so lange aus ihr deutlich hervorgeht, welche Art von Tätigkeit Ihr erbringt.
Das aktuell kursierende Schreiben ist lediglich die Vorankündigung einer Rückforderung. Voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli werden die Rückzahlungsaufforderungen versendet. Es soll Ratenzahlungsoptionen und einen moderaten Zeitraum für die Rückzahlung geben. Ihr habt dann bei Bedarf auch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.